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Ab dem 1. Juli 2022 ist die elektronische Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts möglich (z.B. über ELSTER).
Die Erklärung müssen Sie an das Finanzamt übermitteln, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt. Für die Abgabe benötigen Sie Ihre Steuernummer, welche Sie z.B. in dem im Juni und Juli übersandten Informationsschreiben finden. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto für „MeinELSTER" besitzen, können Sie dieses unter www.elster.de erstellen. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Selbstverständlich können Sie die Erklärung für Ihr Grundstück auch mit einem bereits bestehenden ELSTER Benutzerkonto abgeben. In Ausnahmefällen, wenn Ihnen z. B. die technischen Möglichkeiten fehlen, können Sie die Erklärung auch in Papierform abgeben. Erklärungsvordrucke finden Sie voraussichtlich ab Mitte Juni in Ihrem Finanzamt sowie in vielen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass nur eine begrenzte Anzahl von Vordrucken vorgehalten werden kann und diese somit nur eingeschränkt verfügbar sind. Daher bitten wir um Rücksicht für alle Bürger*innen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht oder für die die Abgabe der Erklärung übers Internet digital nicht möglich ist. In diesen Fällen kann gerne auf die Erklärungsvordrucke zurückgegriffen werden.


Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

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