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Wenn es schneit und friert

Alle Jahre wieder hoffen nicht nur die kleinen Dassendorfer auf weiße Weihnachten und eine dichte Schneedecke. Vor lauter Freude über die weiße Pracht sollten aber die Beeinträchtigungen im Straßenverkehr nicht unbeachtet bleiben. Nicht nur angepasste Fahrweise und Winterbereifung tragen zur Verkehrssicherheit bei, sondern auch die Räumung der Straßen und Wege von Schnee und Eis. Geregelt ist diese Anwohnerpflicht in entsprechenden Gemeindesatzungen, aktuell zu finden unter www.dassendorf.de/Politik/Satzungen

Die Geh- und Radwege sind in einer Breite von 1,00 m von Schnee freizuhalten. Kombinierte Geh- und Radwege sind in ihrer vollen Breite. In verkehrsberuhigten Bereichen ist beim Winterdienst von den Anliegern ein Streifen von 1,00 m Breite zu räumen und zu streuen. Gleiches gilt für Straßen oder Straßenabschnitte, in denen ein besonderer Gehweg nicht ausgewiesen ist.

Auf Gehwegen, Radwegen und kombinierten Geh- und Radwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich unterbleiben sollte; ihre Verwendung ist erlaubt in besonders klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), oder an besonders gefährlichen Stellen.

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.

In der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 8 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder - wo dies nicht möglich ist - auf dem Fahrbahnrand zu lagern, so dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe der Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten.
(snow)

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

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