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Winterdienst - Verantwortung bei Eis und Schnee

Die Gemeinde betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur innerhalb der Ortsdurchfahrt, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigungspflicht nicht anderen übertragen wird. 

Die entsprechende Satzung befindet sich auf den jeweiligen Gemeindewebseiten des Amtes Hohe Elbgeest unter dem Punkt Politik/Satzungen.

Grundstückseigentümer*innen und Anwohner*innen sind dafür verantwortlich, angrenzende Gehwege bei Schnee und Glätte verkehrssicher zu halten. Dazu gehört das rechtzeitige Schneeräumen sowie das Streuen mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt. So wird verhindert, dass Passanten ausrutschen oder stürzen.

Wichtig ist auch, den Schnee so zu lagern, dass Straßen, Einfahrten und Entwässerungsrinnen nicht blockiert werden. Der Einsatz von Streusalz sollte – aus Rücksicht auf Umwelt und Straßenbelag – möglichst vermieden werden.

Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur Unfälle, sondern auch rechtliche Konsequenzen.

Mit etwas Aufmerksamkeit und Einsatz kann jede*r dazu beitragen, dass Wege im Winter sicher bleiben.

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

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