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Aus der Gemeindevertretung

Kreisjugendring stellt Jugendprojekt experience vor
Frau Ostendorf und Herrn Pechel vom Kreisjugendring stellten in der Sitzung der Gemeindevertretung am 4. Oktober das Sommerprojekt „experience“ vor, das vom 16. bis 23. Juli 2023 in der Grundschule Dassendorf stattfinden soll. Als Einstieg ins Thema gab es einen kleinen Film, der die Aktivitäten im Camp eindrücklich darstellte. Das Camp wird für ca. 100 Teilnehmende im Alter von 10 bis 16 Jahren ausgelegt sein.

Die Betreuung wird über 10 Erwachsene sichergestellt werden, die permanent vor Ort sein werden. Von Holzwerkstatt über Gartenprojekte, Bühnenauftritte und Filmerstellung sind verschiedenste Projekte, jeweils von Profis begleitet, denkbar. Mit den örtlichen Gruppen sollen diese Projekte überdacht und Ideen eingegeben werden. Neben der sinnvollen Beschäftigung der Jugendlichen geht es auch darum, vor Ort etwas zu schaffen, was dann dort belassen wird. Hierzu gab es seitens der Anwesenden Anregungen, wie Fahrradwerkstatt, Vorstellung der Jugendwehr, Bemalung des Stromkastens vor dem Feuerwehrgerätehaus, Vorstellung von Berufen, z.B. aus der Pflegebranche. Neben der Jugendfeuerwehr haben u.a. die Kita Spatzennest, die Alfried-Otto-Schule, die TuS Dassendorf, die AWO Dassendorf und die Kirchengemeinde bereits signalisiert, ihre Ideen beizutragen.
Sämtliche Aktivitäten des Camps sollen auch auf der Dassendorf-App dargestellt werden.

Unterbringung von Geflüchteten in der Gemeinde Dassendorf
Das Amt Hohe Elbgeest plant im Gewerbegebiet August-Siemsen-Straße, südlich der neu entstehenden Jugendfläche eine Containerwohnanlage zur Unterbringung von Geflüchteten.
Das Gelände ist in privatem Eigentum. Es ist geplant, dass der Eigentümer dort die Wohnanlage errichten und an das Amt vermieten wird. Die Gemeinde Dassendorf steht dazu in keinerlei vertraglichem Verhältnis und hat deshalb keinen Einfluss auf die vertraglichen Gestaltungen hinsichtlich des Eigentümers. Im September hatte die Gemeindevertretung daher einen ablehnenden Beschluss gefasst bis gemeindliche und nachbarschaftliche Interessen ausreichende Berücksichtigung fänden. Insbesondere sollten von der Verwaltung Möglichkeiten der Sicherung des Flächenzugriffs, der Nutzung der Jugendfläche und die Festlegung der Nutzungsmodalitäten geprüft werden.
Die Gemeindevertretung Dassendorf hat sich auf ihrer Sitzung am 4. Oktober erneut eingehend mit dem Thema beschäftigt und einen einstimmigen Beschluss dazu gefasst. In einem nicht-öffentlichen Teil waren die Eigentümer der Fläche eingeladen, sich hinsichtlich eines möglichen Flächenzugriffs der Gemeinde nach zehn Jahren zu äußern. Steuerliche Fragen stehen dem entgegen.
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden dann über eine Festlegung der Modalitäten und die Sicherung der Nutzung der Jugendfläche beraten. Nach eingehender Diskussion, auch mit der anwesenden Vertretung des Amtes Hohe Elbgeest, wurde schließlich folgender Beschluss gefasst:
„Die Gemeinde Dassendorf ist sich ihrer Verantwortung innerhalb der Gemeinschaft der amtsangehörigen Gemeinden für die Unterbringung von hilfsbedürftigen Menschen durch das Amt Hohe Elbgeest bewusst und ist bereit, innerhalb der Gemeinde Dassendorf für weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu sorgen.
Die Gemeindevertretung Dassendorf ist weiterhin der Auffassung, dass eine Integration der Menschen möglichst durch dezentrale Unterbringung anzustreben ist und feste Wohngebäude sowie kleine Unterbringungsstandorte wünschenswert wären. Solche Möglichkeiten stehen amtsweit jedoch derzeit nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Daher erklärt sich die Gemeinde Dassendorf mit dem Vorhaben des Amtes Hohe Elbgeest zur Schaffung eines Containerstandortes an der August-Siemsen-Straße unter folgenden Voraussetzungen einverstanden:

Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt einer Entscheidung des über den erforderlichen Befreiungsantrag entscheidenden Planungsausschusses der Gemeinde Dassendorf.
Es ist in einer Vereinbarung zwischen Gemeinde Dassendorf und Amt Hohe Elbgeest festzuhalten:
- Nicht mehr als 48 Personen werden an diesem Standort zeitgleich untergebracht.
- Die Dauer der Nutzung der Containerwohnanlage ist auf max. zehn Jahre begrenzt.
- Bereitstellung und Nutzung eines Gruppenraumes von 50 bis 60 qm inkl. Sanitär/ Küche/ WLAN
- Es wird angestrebt, bei Bedarf und Kapazität eine Wohneinheit der Containeranlage für Einzelbetreuungsmaßnahmen zu nutzen.
- Die Andienungsvereinbarung ist in den Mietvertrag zwischen Amt und Vermieter aufzunehmen.
- Hinsichtlich der Jugendfläche der Gemeinde Dassendorf ist festzuhalten, dass die Nutzungszeiten Montag bis Sonntag von 9 bis 22 Uhr hinsichtlich möglicher Lärmbeschwerden aus dem Bereich der Containerwohnanlage als gesichert gelten. Andernfalls hat das Amt Hohe Elbgeest sich daraus ergebende Maßnahmen (wie Lärmgutachten oder bauliche Maßnahmen) zu tragen. Bereits vor Inbetriebnahme der Wohnanlage ist eine Schutzmaßnahme (Lärm) auf dem Containergelände durch das Amt Hohe Elbgeest zu schaffen.
- Es werden eine Spielfläche, Aufenthaltsmöglichkeiten und Parkplätze im Außenbereich geschaffen
- Auf dem Fußweg entlang der Jugendfläche regelt das Amt Hohe Elbgeest den Winterdienst
- Neben Betreuung des Helferkreises ist die regelmäßige Betreuung durch das Amt Hohe Elbgeest und die AWO als Beauftragte sicherzustellen
- Eine Betreuung durch die Jugendarbeit ist anzustreben.
- Schulkosten oder Kitakosten werden gemäß gültiger Beschlusslage durch das Amt getragen.
- Es ist erklärtes Ziel des Amtes Hohe Elbgeest, am Containerstandort überwiegend Familien mit Kindern unterzubringen. Damit einhergehend ist die amtsweite Kita-Platz-Anrechnung zu koordinieren und eine entsprechende Regelung durch das Amt Hohe Elbgeest zu erarbeiten, die dazu führt, dass nicht allein der Standort Dassendorf beim Kita-Kontingent belastet wird.“

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Oktober das gemeindliche Einvernehmen zum Projekt mit folgendem ergänzenden Hinweis beschlossen: „Die Gemeinde Dassendorf weist das Amt Hohe Elbgeest darauf hin, dass für den Weg/ Straße südlich Rewe verkehrssichernde Maßnahmen durchzuführen sind, damit eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer) minimiert bzw. verhindert werden kann.“

Der Bauantrag des Vorhabenträgers wird derzeit von der dafür zuständigen Bauaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg bearbeitet.


Bürgermeisterin Martina Falkenberg