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Gute Nachbarschaft

Appell an Hundebesitzer

Hunde sind etwas Wunderbares. Sie bereichern das Leben und nicht zuletzt veranlassen sie auch zahlreiche Spaziergänge in unserem Ort. Allerdings gibt es auch Fußgänger, die weder intensiven Kontakt mit den Tieren selbst noch mit deren Hinterlassenschaften schätzen.

Am Flachstumweg sind Eltern von kleinen Kindern und eine Besitzerin eines kleinen Hundes mit der Bitte an mich herangetreten, dies einmal zu thematisieren.

Hundebesitzer sollten ihr freilaufendes Tier rechtzeitig zu sich rufen, wenn ihnen andere Passanten begegnen. Nicht jeder möchte von einem fremden Hund angesprungen werden, auch wenn dieser „nur spielen“ möchte. Das Verhalten fremder Hunde lässt sich im Vorfeld schlecht abschätzen. Niemand sollte Angst ausstehen, wenn er bei uns im Ort spazieren geht. Das Ordnungsamt weist außerdem darauf hin, dass Hunde im Wald an der Leine zu führen sind. Dies dient dem Schutz der Wildtiere.

Darüber hinaus bietet auch Hundekot im öffentlichen Raum immer wieder Anlass für Ärger. Hier gab es einige Wünsche, auf bestimmten „Hunderouten“ öffentliche Mülleimer zu installieren, damit die Kot-Tüten den sofortigen Weg in den Abfall finden können. Konkreten Standortbitten ist die Gemeinde in jedem Fall nachgekommen.

Melden Sie gerne, wenn an einem bestimmten Ort noch ein Mülleimer fehlt. Im Gemeindegebiet gibt es über 50 öffentliche Mülleimer, die wöchentlich von den Mitarbeitern des Bauhofes geleert werden.

Um das Hundekot-Problem zu verdeutlichen, hier ein Auszug aus einer Email einer Dassendorfer Familie, die um einen Appell im „Sachsenwalder“ gebeten hat: „Wir sind eine Familie mit zwei Kleinkindern. Fast täglich gehen wir spazieren und ärgern uns schon seit Monaten über eine bestimmte Sache. (…) Immer wieder finden wir in „Alt“-Dassendorf besonders entlang der Dorfstraße (B 207 bis Ecke Bornweg/Pferdekoppel) mitten auf dem Weg Hundekot vor. Das ist besonders ärgerlich, wenn wir mit dem Kinderwagen und die Große mit ihrem Laufrad unterwegs ist und wir den Gestank dann ungewollt an den Reifen mit zu uns nach Hause nehmen. (…) Es wurden bereits einige „Hundekot-Verbotsschilder“ von Nachbarn aufgestellt, insofern wissen wir, dass auch andere damit ein Problem haben.“

Rufen Sie bitte künftig Ihren Hund rechtzeitig zu sich und sorgen Sie dafür, dass der Hundekot nicht auf öffentlichen Wegen landet, damit sich alle Spaziergänger wohl fühlen.

Leinengebot

Nach §17 des Landeswaldgesetzes  Schleswig-Holstein dürfen Hunde im Wald nur angeleint auf Waldwegen geführt werden. Andernfalls stellen sie eine Gefahr für das im Wald befindliche Wild dar. Freilaufende Hunde, die Wildtiere hetzen oder verfolgen, dürften im Ernstfall vom zuständigen Revierjäger geschossen werden. Zur Vermeidung einer Gefahr für den eigenen Hund und für die Wildtiere sollten sich alle Spaziergänger an dieses Leinengebot im Wald und auf Waldwegen halten. Dies gilt auch für Waldgebiete, die sich im Gemeindebereich von Dassendorf befinden.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg

Bis 500 Euro Belohnung

Vandalismus an öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden der Gemeinde Dassendorf wird künftig durch Strafgeld geahndet. Die Gemeindevertretung hat Belohnungen bis 500 Euro für Hinweise beschlossen, die zur Ergreifung von Tätern geführt haben. Dies wurde entsprechend in die Hauptsatzung aufgenommen.

Müllentsorgung an Ort und Stelle

Sauber und ordentlich soll es sein, dafür sind wir im Ausland bekannt. Und so möchten wir es auch zuhause und in unserem Dorf haben. Mülltonnen in verschiedenen Farben, gelbe Säcke für Plastikmüll, Altglascontainer und Altkleidersammlungen sowie die regelmäßige Müllabfuhr sind Errungenschaften unseres Gemeinwesens.

In Dassendorf gehen wir sogar noch einen Schritt weiter: die Gemeinde beschäftigt drei Mitarbeiter, die sich um die Sauberkeit in unserer Gemeinde verdient machen. Aber sie sind nicht unsere Müllmänner. Leider kommt es immer wieder zu wilden Müllablagerungen, bevorzugt in Gräben, die eigentlich der Oberflächenentwässerung dienen.

Müllabfälle aller Art, auch aus dem Garten, können werktäglich bei der Abfallwirtschaft in Wiershop oder in Wentorf abgeliefert werden und dürfen nicht einfach in die Landschaft gekippt werden.

Weitere Infos dazu unter https://www.awsh.de/

Schaden nimmt nicht nur die Natur, sondern auch die Gemeindekasse, da zu Lasten der Gemeindekasse für die Müllentsorgung Arbeitszeit und Gerätschaft bereitgestellt werden müssen.

Achten Sie bitte darauf, dass unser Dorf schön und lebenswert bleibt – Halten Sie Dassendorf sauber. Danke. (snow)

Hecken schneiden für bessere Sicht und Durchfahrt

Es grünt und blüht in unserem Dorf. An den meisten Stellen ist das auch wünschenswert, aber nicht im öffentlichen Verkehrsraum. Dort müssen Hecken, Büsche und Bäume so zurückgeschnitten werden, dass sie nicht auf die Straße oder den Gehweg ragen und dadurch Verkehrsteilnehmer in Sicht und Durchfahrt behindern.

Dies gilt nicht nur für an öffentliche Wege grenzende Privatgrundstücke, sondern auch für landwirtschaftliche und gemeindeeigene Flächen.

Der Eigentümer oder die Eigentümerin der Pflanzen muss den Rückschnitt übernehmen und die Kosten dafür zu tragen. Erfolgt dies nicht und es besteht eine Verkehrsbehinderung, so ist mit Post vom Ordnungsamt zu rechnen, das zu einem Rückschnitt auffordern wird. Dies gilt jedoch ausschließlich für öffentliche Straßenbereiche.

Behinderungen auf Privatgrundstücken zwischen zwei Privateigentümern unterliegen nicht der Aufsicht der Behörde. Dies betrifft auch Privatwege.

Kommt es im Privatbereich zu Unstimmigkeiten, die sich untereinander nicht klären lassen, so wenden Sie sich bitte an das Schiedsamt (Herr Fürst 0152 015 33 07 7).

Bürgermeisterin Martina Falkenberg

Wenn es schneit und friert

Vor lauter Freude über die weiße Pracht im Winter sollten die Beeinträchtigungen im Straßenverkehr beachtet werden. Angepasste Fahrweise und Winterbereifung tragen zur Verkehrssicherheit bei ebenso wie die Räumung der Straßen und Wege von Schnee und Eis. Geregelt ist diese Anwohnerpflicht in entsprechenden Gemeindesatzungen, aktuell zu finden unter Satzungen.

Die Geh- und Radwege sind in einer Breite von 1,00 m von Schnee freizuhalten. Kombinierte Geh- und Radwege sind in ihrer vollen Breite. In verkehrsberuhigten Bereichen ist beim Winterdienst von den Anliegern ein Streifen von 1,00 m Breite zu räumen und zu streuen. Gleiches gilt für Straßen oder Straßenabschnitte, in denen ein besonderer Gehweg nicht ausgewiesen ist.

Auf Gehwegen, Radwegen und kombinierten Geh- und Radwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich unterbleiben sollte; ihre Verwendung ist erlaubt in besonders klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), oder an besonders gefährlichen Stellen.

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.

In der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 8 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder -wo dies nicht möglich ist - auf dem Fahrbahnrand zu lagern, so dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe der Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne das Ordnungsamt des Amtes Hohe Elbgeest zur Verfügung:

Telefon: 04104 / 990-300
Fax: 04104 / 990-73 00
Hinweis: Haus 2, Falkenring 1
Raum: Zimmer 1.11
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