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Beirat HSE

Die Gemeinde Dassendorf entsendet folgende Mitglieder in den Beirat gem. § 5 des öffentlich-rechtlichenVertrages zur Delegation der hoheitlichen Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung zwischen der Gemeinde Dassendorf und der Hamburger Stadtentwässerung vom 28. Nov. 2007: 


Mitglied: stellv. Mitglied:
Martina Falkenberg Alexa Lüdemann
Ulrich Hars Karl Missal
Rolf Demme Jürgen Fuchs

Stand 2023


Neues aus 2021: Auch eine Druckrohrleitung benötigt Aufmerksamkeit...

...besonders, wenn sie 5,2 km lang ist, einen geodätischen Höhenunterschied von 44 m zu überwinden hat und nur 5 Betriebspunkte besitzt - zu wenig, für eine durchgängige Spülung. Bei der Druckrohrleitung handelt es sich um die einzige Entsorgungsleitung der Gemeinde Dassendorf in Richtung auf das Klärwerk Köhlbrandhöft. Sie ist für eine sichere Abwasserentsorgung der Gemeinde also immens wichtig.

Durch den Bau des Speichers am Pumpwerk „Am Riesenbett“ wurde von HAMBURG WASSER zusätzliche Entsorgungssicherheit geschaffen. Bei stärkeren Regenereignissen konnten bereits Schachtüberstauungen mit Abwasseraustritt vermieden werden. Außerdem wurde mit dem Bau des Speichers die Voraussetzung geschaffen, Schächte auf die Druckrohrleitung aufzusetzen und damit die Spülung der Leitung zu ermöglichen. Die Reinigung der Leitung ist dringend erforderlich, da sich aufgrund der Eisendosierung, die zur Geruchsbekämpfung erforderlich ist, Ablagerungen bilden. Die Ablagerungen verengen den Leitungsquerschnitt und führen zu einer größeren Belastung der Pumpen.

Als nächstes wird HAMBURG WASSER mit einem Test ermitteln, wie lange die Druckrohrleitung außer Betrieb genommen werden kann, um die Baumaßnahme der Schächte optimal planen zu können.




Schmutzwasserbeseitigung in neuen Händen

Hamburg Wasser übernimmt die Entsorgungsverantwortung in Dassendorf

Manchem Bürger sind sie vielleicht schon aufgefallen, die großen orangen Spülfahrzeuge von Hamburg Wasser. Seit Jahresbeginn ist die Hamburger Stadtentwässerung, Anstalt des öffentlichen Rechts und Teil von Hamburg Wasser, offiziell zuständig für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Dassendorf. 

 

Warum ist die Gemeinde diesen Schritt gegangen?

Die Antwort ist einfach: Die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung sind in den letzten Jahren gewachsen. Die in Schleswig-Holstein 2007 neu gefasste Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO) sowie das Landeswassergesetz regeln sehr genau, welche Pflichten eine Gemeinde in Sachen Abwasser zu erfüllen hat. Nicht alles ist neu an Regelungen im Abwasserbereich, aber die Überwachung und Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen wird heute konsequenter betrieben, als noch vor wenigen Jahren. Zeit für die Kommunen, Maßnahmen zu ergreifen, wollen Sie rechtliche und finanzielle Konsequenzen vermeiden. 

 

Was kommt auf die Gemeinde Dassendorf zu?

Die Einhaltung der SÜVO ist ein wesentliches Thema. Diese fordert u. a. die Dichtigkeitsuntersuchung der Kanäle sowie die Dokumentation des Anlagenbestandes und –zustandes in einem Kanalkataster. Hier hat die Gemeinde Dassendorf die ersten Schritte bereits erfolgreich zurückgelegt: Die Leitungen wurden in der Vergangenheit von der Hamburger Stadtentwässerung untersucht, der Kanalbestand in ein neu erstelltes Kataster eingemessen. In den nächsten Jahren werden auch die Zustandsdaten der Kanäle einzupflegen sein. Außerdem sind die aus den Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse in Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen umzusetzen.

Darüber hinaus ist die dezentrale Abwasserbeseitigung zu ordnen. Jeder, der eine Kleinklärgrube oder eine abflusslose Sammelgrube betreibt, hat diese in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Eine zentral beauftragte Abfuhr der Fäkalien gehört ebenso zu den Pflichten des Aufgabenträgers wie die Überwachung der Funktionsfähigkeit solcher Anlagen.

Noch umfangreicher sind die Verpflichtungen für Gemeinden mit eigener Kläranlage. Dassendorf trägt hier allerdings keine Verantwortung, da das gesamte Schmutzwasser seit Jahren nach Hamburg geleitet wird.

 

Wird jetzt alles teurer?

In Hamburg ist die Abwassergebühr seit zehn Jahren stabil – und damit angesichts einer Preissteigerung von rund 15 Prozent real sogar gesunken. Stabile Gebühren sind das Ergebnis einer langfristigen und nachhaltigen Investitionsstrategie in der Hansestadt. Auch die Umlandgemeinden in der Hamburger Metropolregion haben gute Aussichten auf eine stabile Gebühr. Dazu müssen aber bestehende Investitionsstaus in der Abwasserentsorgung abgebaut werden – laut Deutschem Institut für Urbanistik immerhin 58 Milliarden Euro bundesweit. Wer hingegen allzu sorglos mit seiner Entsorgungsverantwortung umgeht, gesetzliche Bestimmungen ignoriert und notwendige Instandhaltungen aufschiebt, riskiert in der Kostenspirale zu enden – den Preis zahlen die Bürger. 

 

Was ändert sich nun konkret?

Für die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Dassendorf erst einmal so gut wie nichts. Die Gebühr ist die gleiche wie  im Vorjahr, lediglich der Absender des Gebührenbescheides ist nun die Hamburger Stadtentwässerung. Aber die Rufnummer für Störungen hat sich geändert: für Störungen im Schmutzwasserbereich gilt rund um die Uhr die Rufnummer 040 7888 33333 (Stand Dez. 2016).

Gerd Schuylenburg / Anka Schwelgin, HSE

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