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Beseitigung von Straßenschäden - erstmals per Kleinvertrag

Was lange währt ... wird endlich umgesetzt: Schon seit Jahren wünschen sich die Gemeinden des Amtes Hohe Elbgeest eine zügigere Abwicklung der Straßenreparaturen per sogenanntem Kleinvertrag. Im vergangenen Jahr wurden entsprechende Ausschreibungen getätigt und Verträge geschlossen. Nun müssen die Reparaturen nicht mehr einzeln mit Ingenieurbeteiligung ausgeschrieben werden, sondern werden über einen längeren Zeitraum in direkter Abstimmung mit der beauftragten Firma abgewickelt.

Bauausschuss schlägt Priorisierung der Schäden vor

Der erste Auftrag dieser Art mit einem Volumen von 107.000 Euro konnte Ende vergangenen Jahres erteilt werden, konnte jedoch von der beauftragten Firma leider nicht mehr vor Wintereinbruch ausgeführt werden. Dies sollte nun zeitgleich mit den Schäden für 2020 erfolgen, für die die Gemeinde weitere 120.000 Euro bereitgestellt hat.

Der Bauausschuss unter Leitung von Jürgen Fuchs (SPD) hatte zuletzt im Frühjahr 2019 eine Priorisierung der bis dahin bekannten Schäden empfohlen. Die Schäden 2020 sollten laut Dezembersitzung des Ausschusses in eine weiteren Sitzung Anfang 2020 ergänzt werden.

Aufgrund der Corona-Situation fand diese Sitzung nicht statt Die Schäden wurden daher vom Ausschussvorsitzenden mit der Firma in Augenschein genommen und markiert. Neu Aufgetretenes wurde ergänzt.

Die daraufhin von der Firma festgestellten Kosten lagen über den bereitgestellten Haushaltsmitteln, von denen 20.000 Euro für Unvorhergesehenes, Markierungsarbeiten und Ampelreparaturen bereitstehen. Der Gesamtauftrag konnte deshalb von mir als Bürgermeisterin nicht erteilt werden.

Großreparaturen im Kleinvertrag nicht wirtschaftlich

Die mit 65.000 Euro größte Einzelmaßnahme, die Reparatur des Tannenweges, wurde daher zurückgestellt. Dem Bauausschuss waren die Kosten der Maßnahme bei Prioritätensetzung nicht bekannt. Eine Einzelmaßnahme solcher Größenordnung bedarf weiterer Beratung hinsichtlich technischer Durchführung und Wirtschaftlichkeit.

Keine Gefahr für den Verkehr

Das Bauamt und die ausführende Firma weisen darauf hin, dass im Tannenweg keine verkehrsgefährdenden Schäden vorliegen. Sie raten außerdem, solche Sanierungen größeren Gesamtvolumens nicht über den Kleinvertrag, sondern per separater Ausschreibung abzuwickeln, um den wirtschaftlichsten Preis zu erzielen. Auch einen Vergleich des Zustands mit anderen, teilweise deutlich älteren, Verbundsteinstraßen sowie Fußwegen wird der Ausschuss bei seinen künftigen Prioritätensetzungen zu treffen haben.

Steuermittel gezielt einsetzen

Die Kosten solcher Reparaturen trägt allein die Gemeinde, die ihre Mittel sorgsam einsetzen muss. Unstrittig bleibt mehrheitlich, dass verkehrsgefährdende Schäden, der Dassendorfer Ring und vielbefahrene Straßen, an denen wesentliche Infrastruktur wie Schule und Kitas liegen, absolute Priorität bei der Schadensbehebung haben sollte. Darauf wird der Bauausschuss auch künftig sein Augenmerk legen.

Was darüber hinaus geleistet werden kann, bedarf eingehender Beratungen mit Kenntnis der Kosten. Nach dieser Maßgabe ist bisher stets verfahren worden. Der Kleinvertrag ist nicht dafür geschlossen worden, diese Regeln zu umgehen. Er sorgt jedoch hoffentlich dafür, dass künftig zügiger kleinere Schadstellen repariert werden.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg