Hilfsnavigation
Seiteninhalt


Eigentlich war schon alles soweit, dass es losgehen sollte: Am Bornweg hatte die Gemeinde geplant, an vier Stellen auf dem Asphalt große „30"-Markierungen aufbringen zu lassen, um vor der Evangelischen Kita und der Schule jeweils auf Tempo 30 hinzuweisen.

Vor der Vergabe der Arbeiten durch das Bauamt prüfte das Ordnungsamt des Amtes Hohe Elbgeest, ob eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Kreises für diese Maßnahme notwendig sei. Das ist der Fall.

Der Kreis lehnte eine Aufbringung von 30-er-Markierungen am Bornweg umgehend mit folgender Begründung ab: „Fahrbahnmarkierungen sind Verkehrszeichen entsprechend § 41 und § 42 der StVO und sind anzuordnen. Grundsätzlich dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werde, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.

In Übereinstimmung mit der Polizeidirektion Ratzeburg sehe ich diese zwingende Erforderlichkeit in diesem Fall allerdings nicht.

Gemäß der Richtlinie für die Markierung von Straßen sollen sog. sonstige Markierungszeichen, wie z.B. Ziffern zur Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, nur sparsam verwendet werden. In großen Zonen (Tempo 30-Zone etc.) kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung durch Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden (VwV-StVO zu § 45).

Im Bornweg ist die Geschwindigkeit lediglich in zwei kurzen Bereichen der Kindertagesstätte (100 m) und der Schule (300 m) auf 30 km/h reduziert. Grundlage ist hierfür der sogenannte Schulwegerlass.

Bei so kurzen Bereichen müssen die dort angeordneten Verkehrszeichen nicht zusätzlich durch die Fahrbahnmarkierung verdeutlicht werden. Dieser Bereich befindet sich auch nicht innerhalb einer großen Zone, die eine Anordnung rechtfertigen könnte.

Vor dem Hintergrund der Regelungen der RMS und des § 45 StVO kann die von der Gemeinde gewünschte Markierung nicht angeordnet werden."

Nach meiner umgehenden Rücksprache mit der Verkehrsaufsicht des Kreises ist ergänzend darauf hinzuweisen: Markierungen auf der Straße könnten im Bornweg nur – wenn überhaupt – erfolgen, wenn eine Zone 30 künftig ausschließlich mit zwei „Zone-30"-Schildern für die ganze Straße an den Einmündungsbereichen vom Mühlenweg und Kreuzhornweg angezeigt würden. Dies hätte zur Folge, dass alle ergänzenden 30-Hinweisschilder, die zusätzlich konkret auf Kita und Schule hinweisen (sogenannte Schilder nach dem Schulwegeerlass) entfernt werden müssten, was sich in erheblicher Weise negativ auf die Verkehrssicherheit des Schulweges auswirken würde.

Der Kreis wird den nachdrücklichen Hinweisen der Gemeinde zur Notwendigkeit von Verkehrsüberwachungen zum Anlass nehmen, im Bornweg verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Sinnvolle Zeiten werden mit Anliegern gern abgesprochen. Haben Sie Hinweise dazu? Dann melden Sie sich bitte gern bei der Verkehrsaufsicht des Kreises (04151 / 8673-47).

Bürgermeisterin Martina Falkenberg