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März-Elternbeiträge der kommunalen Kitas im Amtsbereich

Mit dem sogenannten „eingeschränkten Regelbetrieb“ der Kitas im März stand die Frage nach den Elternbeiträgen im Raum. Im Januar und Februar waren die Elternbeiträge vom Land übernommen worden - egal, ob ein Kind in der (Not-)Betreuung war oder nicht.

Für März war den Trägern der Kitas über den Kreis mitgeteilt worden, dass die Eltern Beiträge zu leisten haben würden, wenn sie ihre Kinder betreuen ließen. Zunächst war davon auszugehen, dass diese Beiträge tagesgenau abgerechnet werden sollten; die Gemeinden als Träger wären mit diesem Vorgehen einverstanden gewesen. Dies wurde den Eltern daraufhin seitens des Amtes mitgeteilt.

Mit Ablauf des Monats März wurde dieses Vorgehen jedoch vom Kreis zurückgenommen. Das Land springe im März nur für die Beiträge der Eltern ein, die ihre Kinder gar nicht in der Einrichtung haben betreuen lassen – nicht aber für einzelne Tage, an denen das Kind die Einrichtung nicht besucht hat. Die Eltern wurden entsprechend informiert, nun entgegen ursprünglicher Ansage doch für den vollen Monatsbeitrag aufkommen zu müssen, auch wenn sie ihr Kind nur teilweise in die Einrichtung gebracht haben.

Diese verschiedenen Ansagen haben nun verständlicher Weise bei den Eltern und auch der Gemeinde für Irritation gesorgt. Da es der geltenden Sachlage entspricht, werden die entsprechenden Kostenbescheide für März vom Amt an die Eltern versendet.

Parallel dazu werden Kreis und Land auf diese widersprüchlichen Ansagen hinzuweisen sein. Verlässlichkeit ist gerade in diesen Zeiten wichtig. Für die Eltern, aber auch für die Gemeinden.

Die Gemeindevertretung wird sich in ihrer Sitzung am 11. Mai damit beschäftigen, wie sie mit dieser Lage dem Kreis und den Eltern gegenüber umgeht und ob sie auf freiwilliger Basis auch Kosten übernimmt, die das Land nicht trägt.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg