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Meldungen aus dem Bauamt des Amtes Hohe Elbgeest

Begrenzte Kapazitäten im Amt – Planungsvorhaben priorisieren

Die Gemeinde Dassendorf hat sämtliche Bebauungspläne der Waldsiedungs- und Siedlungsbereiche und des alten Dorfkerns fachkundig analysieren lassen. Nun stellt sich die Frage des weiteren Vorgehens mit den vorliegenden Analyseergebnissen, in denen auch Perspektiven und Änderungsvorschläge aufgezeigt wurden, die weiterer Beratung in kommunalen Gremien bedürfen.

Auf Nachfrage des Planungsausschussvorsitzenden Jürgen Halsinger (WIR) teilt das Bauamt des Amtes Hohe Elbgeest mit, dass Kapazitäten hinsichtlich der Vorbereitung solcher Gremienarbeiten im Bauamt erst wieder Ende 2022 bzw. Anfang 2023 verfügbar werden. Die Priorität der Unterstützung der Gemeinde Dassendorf im Planungsbereich durch das Amt Hohe Elbgeest liegt derzeit beim Bebauungsplan 28 „Mühle“ zur Schaffung eines weiteren Kita-Standortes.


Preisentwicklung im Baubereich

Seitens des Bauamtes ist noch nicht abzusehen, wann es in diesem Bereich zu einer signifikanten Entlastung der Gemeinden kommen wird. Es ist aus den durchgeführten Ausschreibungen zu entnehmen, dass eine gewisse Unsicherheit bei der Angebotserstellung herrscht, was in der Regel zu höheren Angebotspreisen führt. Aus Sicht der Bauamtsleitung wird es dazu führen, dass bei anhaltender Preisentwicklung verstärkt mit Tagespreisen gearbeitet werden muss.
Dies wird verstärkt an das Bauamt herangetragen, weil die Firmen durch die Bindefristen ihrer Angebote und den stark steigenden Materialpreisen diese nicht mehr auskömmlich kalkulieren können.
Als Fazit ist für die gegenwärtige Situation festzuhalten, geplante Baumaßnahmen in das Jahr 2022 zu verschieben sind, solange nicht der Verlust von Fördermitteln droht.


Absicherung der Regenwasserkanalisation gegen „Jahrhundertregen“

Die Gemeinde Dassendorf hat in den vergangenen Jahren vieles im Bereich der Oberflächenentwässerung (sowohl Leitungssysteme als auch Regerückhaltebecken) geprüft, geordnet, saniert und neu gebaut. Hierfür sind erhebliche Anteile der Haushaltsmittel eingesetzt worden. Auch im laufenden Haushaltsjahr sind erhebliche Mittel dafür eingeplant und Umsetzungen in Arbeit. 2022 wird dieses Vorgehen fortgesetzt.

Es sind diverse Fragen bei der Bauamtsleitung eingegangen, ob die gemeindlichen Kanalisationen im gesamten Amtsgebiet gegen derartige Regenergebnisse, wie sie in Süddeutschland aufgetreten sind, abgesichert seien.
Das Bauamt verneint dies und teil weiter mit: „Da es sich bei solchen Ereignissen um unwetterartige Regenereignisse handelt, muss mit Überflutungen gerechnet werden.

Die Regelwerke für die Dimensionierung von z.B. Rohrquerschnitten in der Regenwasserkanalisation sowie Regenrückhaltebecken gehen in der Regel von Regenereignissen aus, die rund alle 15 Jahre auftreten.
Es würde also bei solchen Regenereignissen auch im Amtsgebiet möglicherweise zu Überschwemmungen kommen. Aufgrund der unterschiedlichen topografischen Verhältnisse in den einzelnen Gemeinden können seitens der Bauamtsleitung aber nicht die Cluster/Hotspots benannt werden.

Generell ist aber festzuhalten, dass (…) alles daran gesetzt wurde, dass das Oberflächenwasser möglichst dort versickert, wo es anfällt.
Seitens der Gemeinden sollte an die Bürgerinnen und Bürger appelliert werden, dass diese sich Gedanken machen, Grundstücke nicht mehr zu versiegeln, sondern zu entsiegeln. Es gibt aus Sicht der Bauamtsleitung viele kleine Bausteine, die dazu beitragen würden, dass wir Unwetter mit starken Regenfällen besser überstehen.

Abschließend weist das Bauamt darauf hin, dass sämtliche Gewässer im Amtsbereich (außer der Bille, welche bereits einen Hochwasserschutzstreifen besitzt) nicht die Dynamik entwickeln können wie die Gewässer im derzeitigen Hochwasser-Katastrophengebiet.