Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Mikrozesus 2022: Statistische Befragung ausgewählter Haushalte

Der Begriff "Mikrozensus" bedeutet kleine Bevölkerungszählung. Der Mikrozensus ist die größte jährliche repräsentative Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die Befragung wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Mit dieser Erhebung werden seit dem umfangreiche Informationen zur Haushalts- und Familienstruktur, Arbeits- und Einkommenssituation, Aus- und Weiterbildung sowie zu weiteren Themen erhoben. Zudem wurden mit dem Jahr 2020 weitere Erhebungsteile zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Arbeitsmarktbeteiligung in den Mikrozensus aufgenommen. Ergänzend wird ab dem Jahr 2021 der Erhebungsteil zur Internetnutzung beim Mikrozensus befragt.
Mit der Erhebung werden Interviewerinnen und Interviewer beauftragt, die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten und besonders zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet worden sind.

Wer wird befragt?

Der Mikrozensus wird jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung in Deutschland durchgeführt und betrifft in Schleswig-Holstein etwa 14 700 Haushalte. Befragt werden Haushalte in Gebäuden, die nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt werden.

Wie läuft die Befragung in Zeiten von Corona ab?

Für die Befragungen werden vom Statistikamt Nord Interviewende, sog. Erhebungsbeauftragte, eingesetzt. Die ausgewählten Haushalte erhalten von den Erhebungsbeauftragten ein Anschreiben mit einem Terminvorschlag für ein persönliches Interview. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie führen die Erhebungsbeauftragten in Hamburg und Schleswig-Holstein das Interview ausschließlich telefonisch durch. Ebenso besteht die Möglichkeit an der Befragung online teilzunehmen oder den Fragebogen selbstständig auszufüllen und zurückzusenden. Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Methode und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert.

Die Durchführung des Mikrozensus ist rechtmäßig und nach Prüfung durch die Datenschutzbeauftragten rechtlich einwandfrei (siehe www.datenschutzzentrum.de/verwaltung/statistik/mikrozensus).

Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.statistik-nord.de/mikrozensus.


Aus „Mikrozensus 2022 - Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein“