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Neues aus dem Bauausschuss

Ein großes Thema des Bauausschusses ist die Sanierung unserer Gemeindestraßen und -wege mit dem Ziel, im Rahmen unserer Haushaltsmöglichkeiten möglichst kostenintensive Grundsanierungen zu vermeiden. Wir haben dieses Jahr unterschieden zwischen drei nicht aufschiebbaren und elf aufschiebbaren Maßnahmen.

Der hintere Teil der Hauskoppel gehört seit Jahren zu unseren sanierungsbedürftigen Straßen. Nach Ermittlung der Rechtslage durch das Amt Hohe Elbgeest handelt es sich bei der Hauskoppel (hinterer Teil) nach Archivunterlagen um einen Wirtschaftsweg mit Förderung des Bundes aus dem Jahre 1961.

Ein beauftragtes Planungsbüro stellte uns zwei mögliche Varianten vor: 1. Sanierung als Wirtschaftsweg, 2. Erschließung einer Gemeindestraße. Beide Varianten wurden durch das Amt für eine Entscheidung des Bauausschusses und der Gemeindevertretung bewertet.

Auszugsweise heißt es: „Bei der Variante „Sanierung eines Wirtschaftsweges“ ist hier allerdings nicht von einer beitragspflichtigen Maßnahme auszugehen, auch von keiner ausbaubeitragspflichtigen Maßnahme. Der Grundsatz der Wesentlichkeit ist nach den der Kämmerei vorliegende Information zu dieser Variante nicht erfüllt, da insbesondere der Unterbau nicht grundhaft erneuert wird. Lediglich in Teilen und nur bei Bedarf sind Maßnahmen am Unterbau der Hauskoppel vorgesehen. Auch die Oberflächenentwässerung wird lediglich in Teilen repariert, nämlich die Herstellung des bestehenden offenen Grabens. Insgesamt ist diese Maßnahme als Reparatur eines Wirtschaftsweges einzustufen.

Bei der Variante „Ersterschließung einer Gemeindestraße“ ist die Erschließungsbeitragsfähigkeit der Maßnahme zu prüfen. Die Prüfung müsste auch vor dem Hintergrund der technischen Ansätze erfolgen. Ob nämlich die Maßnahme dem Stand der Technik entspricht und hieraus nicht noch Mehrkosten zu erwarten sind. Eine Anliegerbeteiligung der Ersterschließung einer Gemeindestraße beträgt nach bestehender Satzung 90% der Kosten.“

Nach intensiver Beratung und auf direkte Nachfrage der anwesenden Gäste kam der Bauausschuss zu der Empfehlung an die Gemeindevertretung, den hinteren Teil des Wirtschaftsweges der Hauskoppel als Wirtschaftsweg mit der Oberflächenentwässerung über den teilweise bestehenden Graben zu sanieren. Von den Gästen kam mehrheitlich ein anerkennendes positives Feedback. Der Empfehlung des Bauausschusses wurde in der GV im Juni gefolgt.

Weiterhin wurde beschlossen, in der Kehre des Buchenweges die Drainrinne zu sanieren und den Einfahrtsbereich des Wirtschaftsweges Kämpenweg vom Bornsteht anforderungsgerecht der landwirtschaftlichen Fahrzeuge zu sanieren.
In acht Straßen sind im Asphalt kleine runde Löcher zu sehen. Diese sind bei beauftragten Kernbohrungen entstanden. Warum ist diese Maßnahme beauftragt worden? Um einen groben Einblick der Straßenzustände für ein ganzheitliches Straßenkataster zu erhalten. Sollten nämlich Straßenbeläge ausgebaut werden müssen, müssen sie nach den entsprechenden Vorgaben untersucht und entsprechend Ihrer Belastung entweder entsorgt oder mit einem geeigneten Verfahren in der Baumaßnahme recycelt werden.
Für die Erweiterung des Regenrückhaltebecken beim Rewe Markt liegt eine Genehmigung des Kreises vor. Die Kosten und eine einmalige Zahlung für die Unterhaltung übernimmt REWE. Die weitere Unterhaltung wird von Dassendorf gewährleistet.

Zum Schluss noch einen Satz zu den weiteren Baumaßnahmen im Bereich der Oberflächenentwässerung: aus personellen Engpässen bei den beauftragten Planungsbüros können ausstehende Aufträge zur Zeit nur schleppend oder gar nicht weiter bearbeitet werden.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Jürgen Fuchs, SPD Bauausschussvorsitzender