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04.08.2020

Planungsausschuss tagt zum B-Plan Mühle, Gewerbeerweiterungen und mehr

Am 25. Juni fand die 15. Sitzung des Planungsausschusses der Gemeinde Dassendorf statt. Wie immer öffentlich.

 Bei privaten Bau- und Grundstücksangelegenheiten ging es um das gemeindliche Einvernehmen zur Fällung von in B-Plänen eingetragenen Bäumen. Hier wird ein strenger Maßstab angesetzt. Grundvoraussetzung für eine Zustimmung ist immer ein aussagekräftiges Gutachten. Aufgrund umfangreicher Gespräche konnten einige Bäume erhalten bleiben, in dem beispielsweise geplante Baufenster verschoben wurden. Aber auch in Dassendorf hat leider der Borkenkäfer zugeschlagen, so dass besonders Fichten aus Sicherheitsgründen gefällt werden mussten. Im Dorf konnte eine Zustimmung für eine Bauvoranfrage nach §34 Baugesetzbuch (Außengebiet ohne B-Plan) erteilt werden. Nach Auffassung des genehmigenden Kreises und der Mehrzahl der Mitglieder des Planungsausschusses fügt sich dieses in „Art und Umfang“ in die vorhandene Struktur ein. Auch konnte die Zustimmung für eine Ausnahme zum B-Plan im Südweg erteilt werden. Hier war eine Anpassung an die Höhenverhältnisse vor Ort erforderlich. Aus gegebenem Anlass sei darauf hingewiesen, dass auch die Einfriedungen von Grundstücken in den jeweiligen B-Plänen geregelt ist. Es gibt Beschwerden von Anwohnern, wo Nachbarn hohe Zäune/ Sichtschutzwände aufziehen. Hier wurde vom Amt die zuständige Bauaufsicht eingeschaltet. Was wo zulässig ist, lässt sich den jeweiligen B-Plänen entnehmen, diese sind auf der Internetseite der Gemeinde unter www.dassendorf.de öffentlich einsehbar. Zwei Gewerbebetriebe haben die Zustimmung für eine jeweilige Betriebserweiterung erhalten. In einem Fall wird eine Anpassung des B-Planes erforderlich sein, in dem anderen wurde eine Anpassung auf dem Betriebsgelände genehmigt. Besonders beschäftigen uns die Aufgaben im Umfeld der „Dassendorfer-Mühle“. Hier wurde der zwischen Gemeinde und Investor abgestimmte Entwurf der Landschaftsplaner vorgestellt und einstimmig beschlossen, diesen als Planungsanzeige an das Land zu schicken. Es bleibt das Ziel eines KITA-Baus inklusive der erforderlichen Nebenbebauung gemäß §13b Baugesetzbuch. Wir hoffen, dass die umfangreichen Vorarbeiten an den Planentwürfen zu einer Zustimmung der Landesplanung führen werden, damit das Projekt an dieser Stelle zügig weiterverfolgt werden kann. Parallel wird jedoch auch weiterhin an Ausweich-Varianten B und C gearbeitet. Diese würden aber aufgrund von planungsrechtlichen Fragen und der Suche nach einem neuen Investor wesentlich länger dauern. Jürgen Halsinger (WIR), Vorsitzender des Planungsausschusses