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Wählen gehen am 14. Mai 2023 Kommunalwahl und Kreistagswahl

Am 14. Mai 2023 finden am gleichen Tag die Kommunalwahl in den Gemeinden und die Kreistagswahl statt. Mit der Kommunalwahl entscheiden Sie als Wählerin und Wähler über die Zusammensetzung der Dassendorfer Gemeindevertretung (GV), mit der Kreistagswahl über die Zusammensetzung des Kreistages in Ratzeburg.

Gemeindevertretung Dassendorf
Die Dassendorfer Gemeindevertretung besteht aus 17 Sitzen und wird für fünf Jahren gewählt. Zur Kommunalwahl 2023 treten in Dassendorf zwei Parteien (SPD, CDU) und eine Wählergemeinschaft (WIR) an, die in den drei Wahlkreisen jeweils drei Direktkandidat/-innen aufstellen, insgesamt neun Direktkandidat/-innen jeder Partei oder Wählergemeinschaft.

Gewählt wird nach dem System der Mehrheitswahl mit Verhältnisausgleich. Die Gemeindevertreter/-innen erwerben ihre Mandate zum größten Teil durch unmittelbare Entscheidungen der Wähler/-innen in den Wahlkreisen.

Direkt in die Gemeindevertretung gewählt sind diejenigen Direktkandidat/-innen, die hier die meisten Stimmen erhalten haben.
Dabei kann auch eine einzelne Stimme im Wahlkreis über die Direktwahl einer Kandidatin oder eines Kandidaten entscheiden. Pro Wahlkreis werden drei Direktkandidat/-innen in die Gemeindevertretung gewählt, also neun Sitze vergeben. Die übrigen Gemeindevertreter/-innen werden durch den Verhältnisausgleich aus den Listenwahlvorschlägen der Parteien oder Wählergemeinschaft ermittelt.

Anders als bei der Bundestagswahl und der Landtagswahl gibt es bei der Kommunalwahl keine Erst- und Zweitstimmen. Vielmehr bilden die für die unmittelbaren Bewerber/-innen abgegebenen Stimmen die Berechnungsgrundlage für den Verhältnisausgleich. Eine Stimme für die Kandidat/-innen einer Partei oder Wählergemeinschaft unterstützt somit zugleich die Liste der Partei oder Wählergemeinschaft.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat drei Stimmen
Jede Straße Dassendorfs ist einem bestimmten Wahlkreis zugeordnet, in denen nur die dort aufgestellten Direktkandidat/-innen gewählt werden können. Jede Wählerin und jeder Wähler hat drei Stimmen. Mehr Kreuze machen den Stimmzettel ungültig. Weniger Kreuze sind unschädlich.

Sie können Ihre Stimme auf Bewerber/-innen verschiedener Parteien oder Wählergemeinschaft verteilen, aber nicht mehrere Stimmen für eine Bewerberin oder einen Bewerber abgeben. Alle Wahlberechtigten können ihre Stimme am 14. Mai 2023 zwischen 8 und 18 Uhr im Wahllokal der Alfried-Otto-Grundschule Dassendorf (siehe Wahlbenachrichtigungsschein) abgeben.

Wie wird die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister gewählt?
Die neue Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der Gemeindevertretung erreicht hat. Es kommt bei der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters somit auf die Zusammensetzung und das Wahlverhalten der nach der Kommunalwahl neu zusammengesetzten Gemeindevertretung an.

Auf Ihre Stimme kommt es am 14. Mai an – nutzen Sie Ihr Wahlrecht – auch per Briefwahl
Bis zum 23. April erhalten alle Wahlberechtigten vom Amt Hohe Elbgeest ihre Wahlbenachrichtigungen. Wer am Wahltag verhindert ist, kann bis Freitag, 12. Mai 2023 um 12 Uhr im Amt Hohe Elbgeest, Haus 2 am Falkenring 1 seine Stimme abgeben oder Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an Herrn Wähling, Frau Kelling oder Frau Dieckert. Auf der Website des Amtes wird ab Anfang April ein Formular zur Beantragung von Wahlscheinen freigeschaltet. Sie finden es unter www.amt-hohe-elbgeest.de

Ihre Stimme hat entscheidenden Einfluss darauf, welche Partei oder Wählergemeinschaft die Direktmandate in Ihrem Wahlkreis gewinnt. Ihre Stimme hat Einfluss darauf, wie die Gemeindevertretung in den Jahren 2023 bis 2028 zusammengesetzt sein wird. Ihre Stimme entscheidet darüber, welche Fraktion die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister stellt.

Auf Ihre Stimme kommt es an. Sie haben die Wahl. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht am 14. Mai 2023.


Bürgermeisterin Martina Falkenberg