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„Bau Turbo“, private Bauvorhaben und Bebauungsplan „Conrad Koppel“
Am 27. April tagte der Planungsausschuss in seiner 29. Sitzung. Auf der Tagesordnung standen Informationen zum geplanten „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus“ („Bau Turbo“), Entscheidungen zu einzelnen privaten Bau- und Grundstücksangelegenheiten sowie der Fortgang des Bebauungsplans Nr. 29 „Conrad Koppel“.

Zum „Bau Turbo“ wurde erläutert, dass das neue Gesetz befristete verfahrens- und planungsrechtliche Erleichterungen für Wohnungsbauvorhaben vorsieht. Die Anwendung setzt grundsätzlich eine aktive Zustimmung der Gemeinde voraus. Für die kommunale Praxis sind insbesondere die fristgerechte Befassung der Gremien sowie Folgewirkungen bei wiederholten Abweichungen von Festsetzungen zu berücksichtigen.

In privaten Bau- und Grundstücksangelegenheiten fasste der Ausschuss eine einvernehmliche Entscheidung zu einem Anbau im Tannenweg. Bezugnehmend auf Entscheidungen des Planungsausschusses aus früheren Sitzungen wurde eine gewerbliche Anfrage in der Bargkoppel trotz Einvernehmens der Gemeinde durch die Bauaufsicht untersagt.

Zum Bebauungsplan Nr. 29 „Conrad Koppel“ wurden eingegangene Stellungnahmen abgewogen und beraten sowie Varianten erörtert, die Hinweise aus der Nachbarschaft zur Bestandsbebauung aufgreifen. Der Ausschuss sprach eine Empfehlung für eine Variante an die GV aus. Eine Beschlussfassung ist für die Sitzung der GV am 2. Juni 2026 vorgesehen.

Weitere detailliertere Informationen ergeben sich aus den Sitzungsunterlagen und der Niederschrift des Planungsausschusses der Gemeinde Dassendorf.

Sebastian Hofmann (WIR), Vorsitzender des Planungsausschusses

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