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Das Schiedsamt

ermöglicht, dass ein Streit ohne Einschaltung von Polizei, Justiz oder Anwälten geschlichtet wird. Für eine Schlichtung kommen Zivilstreitigkeiten (z.B. Nachbarschaftskonflikte) sowie Straftaten (z.B. Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung oder Ehrverletzung) in Betracht. Im Rahmen der Schlichtung entstehen nur geringe Verfahrens- und Sachkosten. In der Regel fällt ein Betrag von ca. 50 Euro an.

Schiedsfrauen und Schiedsmänner

  • pflegen durch das persönliche Gespräch der streitenden Parteien den Frieden im nachbarschaftlichen Umfeld und machen die Notendigkeit der gegenseitigen Toleranz deutlich
  • stärken das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für Eigenverantwortung und gesellschaftliche Mitverantwortung
  • vermeiden Eintragungen in das Strafregister für "Bagatellfälle" und leisten somit einen Beitag zur Entkriminalisierung
  • erreichen somit eine Entlastung der Gerichte

Ist der Sühneversuch der Schiedsperson nicht erfolgreich, können die Beteiligten eine Bescheinigung erhalten, die eine Klage vor Gericht ermöglicht. 

Ehrenamtliche Schiedspersonen im Amtsgebiet

Zuständig für die Gemeinden Aumühle und Wohltorf:

Telefon: 04104 / 919 18 3
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Telefon: 04104 / 960 06 6
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Zuständig für die Gemeinden Börnsen, Dassendorf, Escheburg, Hamwarde, Hohenhorn, Kröppelshagen-Fahrendorf, Wiershop und Worth:

Mobil: 0152 015 33 07 7
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Telefon: 04104 / 963 88 92
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Weitere Informationen

Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) informiert unter www.schiedsamt.de über die gemeindlichen Schiedsstellen sowie über das Schlichtungsverfahren.

Für weitere Auskünfte können Sie sich auch an die folgende Person wenden:

Telefon: 04104 / 990-300
Hinweis: Haus 2, Falkenring 1
Raum: Zimmer 1.10
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Zuständige Amtsgerichte

Für die Gemeinden Aumühle und Wohltorf

Telefon: 040 / 727 59 0
Fax: 040 / 727 59 12 3
Webseite besuchen
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Für die Gemeinden Börnsen, Dassendorf, Escheburg, Hamwarde, Hohenhorn, Kröppelshagen-Fahrendorf, Wiershop und Worth:

Telefon: 04151 8020
Fax: 04151 802299
Webseite besuchen
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Rechtliche Grundlagen

Grundlagen für das Verfahren der Streitschlichtung sind in Schleswig - Holstein die Schiedsordnung, das Landesschlichtungs- und Nachbarrechtsgesetz sowie das BGB, das StGB, die ZPO, die StPO und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sowie das Amt für Jugend, Bildung und Kultur sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

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