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Die Gemeindevertretung hat am 13. November 2025 den Beschluss gefasst, welcher Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 „Conrad Koppel“ für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht werden soll. Ziel ist die Festlegung der Grundzüge der Planung für das neue Baugebiet.

Ein Schwerpunkt der Beratung war die verkehrliche Erschließung. Vorgesehen ist der Anschluss über den Bornweg. Eine mögliche Verbindung zum Rotdornweg wurde zuvor am 4. November 2025 in einer Anlieger-Informationsveranstaltung diskutiert: Rund 28 Anwohnerinnen und Anwohner des Rotdornwegs sprachen sich gegen eine reguläre Durchfahrt für PKW aus. Sie fürchten insbesondere eine Zunahme des Verkehrs, Gefährdung des Schulweges Ecke Flachstumweg und wollen die Sackgassenlage des Rotdornwegs schützen.

Der Planungsausschuss nahm das Votum aus der Anliegerversammlung in seine Beratung mit auf, empfahl im Anschluss jedoch einstimmig eine reguläre Straßenverbindung durch das Neubaugebiet vom Bornweg zum Rotdornweg anzulegen. Begründet wurde dies u a. mit übergeordneten Interessen, wie z. B. die höhere Ausnutzbarkeit der veräußerbaren Grundstücksflächen (ca. 400 m² Grundstück kann durch Wegfall des Wendehammers mehr veräußert werden), Vermeidung von Sackgassen im Ortsgebiet, weniger Versiegelung. Der Planer betonte außerdem, dass der eine nennenswerte zusätzliche verkehrliche Belastung des Rotdornwegs durch eine Durchfahrtstraße nicht für gegeben sieht. Er verwies auf mögliche verkehrliche Vorteile – auch für die Anliegenden des Rotdornweges. 

Die GV sprach sich nach erneuter Beratung samt Erläuterungen durch das Planungsbüro für die Variante mit Durchgangsverkehr durch den Rotdornweg aus. Die Planungsunterlagen sowie Textteil und Begründung gab die Gemeindevertretung entsprechend zur Veröffentlichung frei.

Die Veröffentlichung der Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt auf der Internetseite der Gemeinde www.dassendorf.de in der Rubrik Bauleitplanung – Bauleitpläne in der Auslegung.

Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit sich die Unterlagen im Amt Hohe Elbgeest, Bauamt, Zimmer 34, in Dassendorf einzusehen. Die Veröffentlichung findet vom 28.11.2025 bis zum 05.01.2026 statt

Innerhalb der Frist können Stellungnahmen und Anregungen zu der Planung beim Amt Hohe Elbgeest abgegeben werden. Bei Fragen zu der Planung wenden Sie sich gerne an das Amt Hohe Elbgeest, Frau Gade-Müller, Tel. 04104 / 990 607.

Weitere Informationen aus den öffentlichen Beratungsunterlagen und Niederschriften finden Sie auf der Website der www.dassendorf.de/politik unter der jeweiligen Sitzung im Sitzungskalender.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
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