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Das Riesenbett gehört nun zur Gemeinde Dassendorf

Bisher war der Sachsenwald ein „gemeindefreies Gebiet“. Die bewohnten Gehöfte (meist Forsthäuser) und deren Einwohnerinnen und Einwohner waren der Gemeinde Aumühle zugeordnet. Mit Wirkung zum 1.1.2026 gilt eine neue Gesetzeslage, die der Landtag beschlossen hat. Diese ordnet den gesamten Sachsenwald den umliegenden Gemeinden zu. 

Die meisten Flächen gehören damit zur Gemeinde Aumühle. Die Flure rund um Dassendorf sind der Gemeinde Dassendorf zugeordnet worden (siehe Abbildung anbei). Die Gemeindefläche Dassendorfs hat sich damit um rund 55 Prozent vergrößert.

Da es sich um bestehende Flurbereiche handelt, haben diese nicht immer einen im Gelände klar erkennbaren Bezug zu Wegverläufen. Im nördlichen Gebiet Dassendorfs kann man sich am Verlauf der Königsallee orientieren: Waldflächen südlich der Königsallee gehören künftig zu Dassendorf (im westlichen Teil zu Brunstorf).

Auch wenn die meisten von uns es schon immer dort verortet haben: Das Riesenbett (bisher Teil des gemeindefreien Gebiets des Sachsenwaldes) gehört erst seit dem 1.1.2026 zur Gemeinde Dassendorf. Das daneben liegende Forsthaus ist übrigens der einzige Ort, an dem es nach dieser neuen Gesetzgebung zu einer tatsächlichen „Umbürgerung“ kommt: Die Adresse des Forsthauses lag bisher in Aumühle und wird künftig Dassendorf zugeordnet. Damit wurde auch die kuriose Situation beendet, dass die Adressen „Am Riesenbett“ bisher im nördlichen Teil Aumühle und im südlichen Teil Dassendorf zugeordnet waren.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg

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