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Wohnbauentwicklung bietet genügend Spielraum

Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEP) legt die übergeordneten Ziele und Grundsätze der räumlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein fest und bildet zugleich den Rahmen die kommunale Bauleitplanung. Der LEP unterscheidet zwischen Gemeinden, die Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind und Gemeinden, die keinen solchen Schwerpunkt bilden. Gemeinden ohne Schwerpunkt sollen grundsätzlich den örtlichen Wohnungsbedarf decken. Für sogenannte „Ordnungsräumen“ gilt als quantitative Obergrenze von 15 Prozent Zuwachs des Wohnungsbestandes im Bezugszeitraum 2022 bis 2036.

Dassendorf liegt im Ordnungsraum Hamburg und ist vom Land nicht als zentraler Ort eingestuft und keine Gemeinde auf einer Landes-Siedlungsachse. Damit ist für Dassendorf als Obergrenze grundsätzlich der 15 Prozent-Rahmen maßgeblich.

Seit 2025 gilt die Änderung, dass grundsätzlich Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohnungen, in Wohnheimen, durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden (etwa Dachgeschossausbau) sowie kleine Wohnungen in flächensparender Bauweise nur zur Hälfte auf den Entwicklungsrahmen angerechnet werden. Damit soll gerade im ländlichen Raum verdichteter und flächensparender Wohnungsbau erleichtert werden.

Die nachfolgende Tabelle zeigt den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen der Wohneinheiten (WE) in absoluten Zahlen:

 

Wohneinheiten
31.12.2022

Wohneinheiten insgesamt
bis 2036

Wohneinheiten
31.12.2024

Noch offene Wohneinheiten 
Dassendorf 1.209 1.390 1.216 174


Am 31. Dezember 2024 gab es 1.216 WE in Dassendorf. Bis zum Jahr 2036 sind insgesamt 1.390 WE möglich, also noch bis zu 174 weitere Wohneinheiten in Dassendorf, wovon ein Teil dieser Einheiten durch die Planungen der „Conradkoppel“ genutzt werden. Der Rest steht für andere innenräumliche Erweiterungen zur Verfügung.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg