Eintrag im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse löschen

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Volltext

Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erfasst alle Berufsausbildungsverhältnisse in Deutschland. Es wird von den regional und sachlich zuständigen Stellen geführt.

Das Verzeichnis gilt für alle anerkannten Ausbildungsberufe. Es hält die wesentlichen Inhalte jedes Berufsausbildungsvertrags fest.

Wenn ein Ausbildungsverhältnis vorzeitig endet, müssen Sie als Ausbildungsstätte einen Antrag auf Löschung bei der zuständigen Stelle einreichen.

Zu einer vorzeitigen Beendigung zählen:

  • Kündigungen
  • Aufhebungsverträge
  • Vertragsauflösungen aus anderen Gründen vor dem regulären Ende

Die zuständigen Stellen sind:

  • die Handwerkskammer für Berufe der Handwerksordnung
  • die Industrie- und Handelskammer für Berufe in nicht handwerklichen Gewerbeberufen
  • die Landwirtschaftskammer für Berufe der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für Fachangestellte im Bereich der Rechtspflege
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für Fachangestellte im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für Fachangestellte im Bereich der Gesundheitsberufe
  • weitere Stellen für Berufe im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen

Verfahrensablauf

Sie als Ausbildungsstätte müssen einen Antrag auf Löschung bei der in Ihrem Fall zuständigen Stelle einreichen.

  • Kontaktieren Sie gegebenenfalls zunächst Ihre zuständige Stelle, um mehr über den Ablauf zu erfahren.
  • Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten und Unterlagen.
  • Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle
    • bei Rückfragen,
    • damit Sie Unterlagen nachreichen oder
    • damit Sie Mängel beheben.
  • Am Ende des Verfahrens teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob sie die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen hat.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Es gibt weitere zuständige Stellen,  zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

Voraussetzungen

  • Das Berufsausbildungsverhältnis ist bereits eingetragen.
  • Es hat sich eine vorzeitige Beendigung ergeben, die die Löschung bedingt.

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumente, die die Auflösung bestätigen:
    • Auflösungsvertrag oder
    • Kündigungsschreiben oder
    • Ähnliches

Kosten

  • Die Löschung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

    Gebühr: Mindestens 0,00 EUR, höchstens 100,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Sie müssen den Antrag auf Löschung unverzüglich nach Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses einreichen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in der Mitteilung der zuständigen Stelle über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht