Elternbeiträge Kindertageseinrichtung und Ganztagsschule
Leistungsbeschreibung
Für die Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung und in der Ganztagsbetreuung der Schule werden Beiträge durch den Träger/die Trägerin des Angebotes erhoben.
An wen muss ich mich wenden?
An den jeweiligen Träger/die jeweilige Trägerin des Betreuungsangebotes. In der Kindertageseinrichtung und in der Schule erhalten Sie die Kontaktdaten.
Welche Gebühren fallen an?
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt. Genaue Auskünfte erhalten Sie beim Träger/bei der Trägerin des Angebotes.
Rechtsgrundlage
- Kindertagesstättengesetz
- Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G8) - Richtlinie Ganztag und Betreuung