Geburtsurkunde beantragen

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Das zuständige Standesamt registriert jede Geburt, die in Deutschland stattgefunden hat. Nach der Registrierung können Sie eine oder mehrere Geburtsurkunden beantragen. Geburtsurkunden enthalten Angaben zu:

  • Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie
  • Vornamen und Familiennamen und
  • Geschlecht:
    • kann auf Wunsch entfallen
  • Eltern, soweit diese aus dem Geburtsregistereintrag zu entnehmen sind.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Wenn Sie die Geburtsurkunde im Ausland verwenden möchten, kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.

Sie können sich eine nationale oder internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das die Geburt beurkundet hat.

Kosten

Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.

Zweckgebundene Urkunden für Sozialversicherungszwecke, beispielsweise für die Rentenversicherung oder die Krankenkasse, stellen die jeweiligen Standesämter in der Regel gebührenfrei aus. Diese Urkunden können jedoch nur für den entsprechenden Zweck verwendet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
  • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Sie erhalten Geburtsurkunden daher nur:

  • für sich selbst
  • als Ehepartnerin oder Ehepartner
  • als Lebenspartnerin oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
  • als Vorfahren und Nachfahren, wie etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel
  • als Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen

Wenn Sie nähere Verwandte wie Tante und Onkel sind, erhalten Sie eine Geburtsurkunde nur, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch

  • ein Schreiben des Nachlassgerichts,
  • ein gerichtliches Urteil oder
  • einen vollstreckbaren Titel.

Liegt eine Änderung des Geschlechtseintrags vor, erhalten nur Sie selbst Ihre Geburtsurkunde, da dort noch der ursprüngliche Name steht.

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
    • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis,  Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
  • für andere Personen:
    • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Ansprechpunkt

Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat. 

Schleswig-Holstein führt ein zentrales elektronisches Personenstandsregister. Urkunden zu Personenstandsfällen, die elektronisch registriert wurden (seit 2009) können bei jedem schleswig-holsteinischen Standesamt beantragt werden. Eine Meldeanschrift in Schleswig-Holstein ist dafür nicht erforderlich.

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Geburtsurkunde kann nicht ausgestellt werden, wenn bei der Beurkundung der Geburt kein Identitätsnachweis zu einem Elternteil vorlag. In diesem Fall erhalten Sie nur einen beglaubigten Registerausdruck.

Seit 01.11.22 wird die Geburtszeit mit in die Geburtsurkunden eingetragen. Dies gilt auch für Geburtsurkunden, welche beispielsweise aus den Registern der 1960er, 1970er und 1980er Jahren ausgestellt werden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Frist

Anschließend sind Auskünfte aus dem Geburtenregister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.



  • 110 Jahr(e)
    • Das Standesamt führt den Geburtenregistereintrag 110 Jahre ab dem Registrierungszeitpunkt. Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist nur innerhalb dieser Frist möglich.