Hilfsmittel bei anerkannten Schädigungsfolgen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrecht erhalten

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Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden. 

Sollten Sie körperliche Schäden erlitten haben, können Sie Hilfsmittel beantragen, die Sie im Alltag unterstützen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Körperersatzstücke
  • orthopädische Hilfsmittel
  • andere medizinische Hilfsmittel, zum Beispiel Rollatoren

Außerdem können übernommen werden:

  • notwendige Anpassungen an Hilfsmitteln
  • Reparaturen
  • Ersatzbeschaffungen
  • Anleitung und Training im Umgang mit dem Hilfsmittel

Voraussetzungen

  • Aufgrund Ihrer anerkannten gesundheitlichen Schäden benötigen Sie Hilfsmittel.

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

  • Klage vor dem Sozialgericht