Krankenbehandlung für Geschädigte mit anerkannten Schädigungsfolgen beantragen

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Für anerkannte Schädigungsfolgen können Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten.

Die Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung umfasst grundsätzlich die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.  Darüber hinaus können ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung erbracht werden.

Zu den Leistungen für die Behandlung anerkannter Schädigungsfolgen können unter anderem gehören:

  • ärztliche und psychotherapeutische Behandlung
  • zahnärztliche Behandlung
  • Zahnersatz
  • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
  • digitale Gesundheitsanwendungen
  • häusliche Krankenpflege
  • außerklinische Intensivpflege
  • Haushaltshilfe
  • Krankenhausbehandlung
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Voraussetzungen

  • Sie haben einen gesundheitlichen Schaden erlitten, der zu anerkannten Schädigungsfolgen geführt hat.
  • In Folge des gesundheitlichen Schadens benötigen Sie eine Krankenbehandlung.

Kosten

  • Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Ansprechpunkt

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)