Leistungen in sonstigen Lebenslagen im Rahmen der Sozialen Entschädigung erhalten
Urheber
Volltext
Sie befinden sich als geschädigte Person wegen der Schädigungsfolgen in einer besonderen Lebenssituation und benötigen zusätzliche finanzielle Hilfe. Wenn Sie diese Hilfe nicht durch andere Leistungen der Sozialen Entschädigung bekommen, können Sie ausnahmsweise Leistungen in sonstigen Lebenslagen erhalten.
Dies können beispielsweise sein:
- Kostenübernahme für den Besuch einer Selbsthilfegruppe.
- Kostenübernahme für präventive Sicherungen an Ihrer Haustür bei Gefährdungslagen
Voraussetzungen
- Sie haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung.
- Sie befinden sich schädigungsbedingt in einer besonderen Bedarfslage.
- Der Bedarf wird nicht bereits von anderen Leistungen erfasst.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpunkt
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)