Leistungen in sonstigen Lebenslagen im Rahmen der Sozialen Entschädigung erhalten

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Sie befinden sich als geschädigte Person wegen der Schädigungsfolgen in einer besonderen Lebenssituation und benötigen zusätzliche finanzielle Hilfe. Wenn Sie diese Hilfe nicht durch andere Leistungen der Sozialen Entschädigung bekommen, können Sie ausnahmsweise Leistungen in sonstigen Lebenslagen erhalten. 

Dies können beispielsweise sein:

  • Kostenübernahme für den Besuch einer Selbsthilfegruppe.
  • Kostenübernahme für präventive Sicherungen an Ihrer Haustür bei Gefährdungslagen

Voraussetzungen

  • Sie haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung.
  • Sie befinden sich schädigungsbedingt in einer besonderen Bedarfslage.
  • Der Bedarf wird nicht bereits von anderen Leistungen erfasst.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Ansprechpunkt

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)