Pauschbetrag der Sozialen Entschädigung für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche beantragen

Urheber

Volltext

Wenn Sie wegen anerkannter Schädigungsfolgen einen außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung und Wäsche haben, können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Ein außergewöhnlicher Verschleiß kann zum Beispiel entstehen, wenn Sie wegen Ihrer Schädigungsfolgen eine Prothese, Orthese oder einen Rollstuhl nutzen und Sie dadurch Ihre Kleidung und Wäsche stärker beanspruchen und abnutzen.

Um die zusätzlichen Kosten auszugleichen, können Sie beim zuständigen Träger der Sozialen Entschädigung einen Pauschbetrag beantragen.

Der Anspruch und die Höhe hängen davon ab, ob und in welchem Umfang ein außergewöhnlicher Verschleiß vorliegt.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen gesundheitlichen Schaden erlitten, für den Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können.
  • Ihre Kleidung und Wäsche verschleißen aufgrund Ihrer anerkannten Schädigungsfolgen außergewöhnlich stark.

Kosten

  • Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Ansprechpunkt

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)