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Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ab dem 01.01.2024 für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Um die Klimaziele in den Bereichen Strom und Wärme zu erreichen, ändert sich das Gebäudeenergiegesetz zum 01.01.2024 für Wohn- und Nichtwohngebäude. Es sieht vor, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Besitzer*innen von Wohn- oder Nichtwohngebäuden müssen also nicht kategorisch ihre Heizungsanlagen austauschen.

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