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Die für das Land Schleswig-Holstein geltende Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen gestattet zwar die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen, aber nur wenn
Aber:
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist sowohl aus abfallwirtschaftlicher als auch aus ökologischer Sicht nicht mehr sinnvoll und zeitgemäß.
Grünabfälle sind verwertbar, denn durch Kompostierung und Verwertung des Kompostes können die enthaltenen Nährstoffe wieder genutzt werden. Auf diese Weise belasten sie keine Abfalldeponien.
Es werden - anders als beim Verbrennen - kaum klimaschädliche Gase freigesetzt und natürlich auch keine Nachbarn durch Rauch belästigt.
Letztendlich werden durch das Verbrennen in nicht unerheblichem Maße Kleintiere getötet, die sich in den aufgeschichteten Grünschnitthaufen sehr schnell "einnisten". Eine fachgerechte Gartenbewirtschaftung beinhaltet, dass pflanzliche Abfälle kompostiert werden. Wer dies im eigenen Garten bewerkstelligen kann, wird den Kompost als Bodenverbesserungsmittel und evtl. geschreddertes Holzmaterial und Laub zum Abdecken der Beete verwenden.
Können Sie pflanzliche Abfälle nicht im Garten verwerten, so können Sie diese der Abfallwirtschaft Südholstein überlassen. Hierfür stehen die Braune Tonne oder aber die Wertstoffhöfe im Kreisgebiet zur Verfügung. Die einzelnen Anschriften und Öffnungszeiten können Sie der Abfallfibel entnehmen oder aber auch der Internetseite der Abfallwirtschaftsgesellschaft nachschlagen.
Was ist zu beachten, wenn Sie dennoch pflanzliche Abfälle verbrennen wollen?
Wollen Sie trotz aller abfallwirtschaftlichen und ökologischen Nachteile dennoch pflanzliche Abfälle verbrennen, sollten Sie die nachfolgenden Regeln beachten:
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: