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Förderfenster für Antrag Balkonsolaranlagen, Batteriespeicher, Wallboxen, Wärmepumpen, Solarkollektoranlagen, Anschluss an ein Wärmenetz sowie Biomasseheizungen

Im Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ des Landes SH können wieder Anträge für Balkonsolaranlagen gestellt werden. Auch Wallboxen, Nicht-fossile Heizsysteme und Batteriespeicher (Batteriespeicher aktuell ausgeschöpft) können schon gefördert werden mit max. 50 % der Kosten, für Wohn- und Bürgergeld- sowie Grundsicherungsberechtigte kann auch ein bis zu doppelt so hoher Fördersatz beantragt werden:

Fördergegenstand Förderhöhe bis zu
Balkonsolaranlage 200 €
Batteriespeicher 750 €
Wallbox 500 €
Wärmepumpe 2000 €
Solarkollektoranlage 900 €
Anschluss an ein Wärmenetz 500 €
Biomasseheizung 900 €



Die Zuschüsse sind ev. auch mit anderen Fördermitteln des Bundes (z.B. BAFA) kombinierbar. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen sowie bei Batteriespeichern auch Klein(st)unternehmen sowie Freiberufler.

Von 29.-30.8.23 zwischen 8.00 u. 18:00 Uhr können Balkonsolaranlagen (10.000 Stück) auch rückwirkend bis zum 16.1.23, wer noch keine Förderung erhielt, auf folgendem Portal beantragt und gefördert werden (nur so lange wie Förderung reicht, deshalb bei Interesse möglichst zum Beginn des Antragsfensters beantragen). Die anderen Fördergegenstände können, soweit noch erhältlich, schon jetzt beantragt werden:

Anmeldung: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_Klima 

Sollten die Anträge einzelner Fördergegenstände ausgeschöpft sein, gibt es die Möglichkeit, die Förderung auch in den nächsten Quartalen in den vorgesehenen Förderfenstern noch einmal zu beantragen.

Die Förderrichtlinie finden Sie hier sowie beantwortete Fragen (FAQ):

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/umwelt-naturschutz/klimaschutz/klimaschutz_node.html 


Fragen auch per Mail: AntragKlimaschutz3@ib-sh.de 

Hotline: 0431/9905-5500 Di, Do 9.00 -12.00 Uhr, Mi 14.00 -17.00 Uhr