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Aufstellung von 12 Ladestationen im Amtsgebiet

Das Amt Hohe Elbgeest beabsichtigt im Jahr 2022 die Aufstellung von 12 Ladestationen mit je zwei Ladepunkten á 22 kW. Die Ladestationen müssen der LSV (Ladesäulenverordnung) entsprechen. Hierzu liegt bereits ein Zuwendungsbescheid (Fördermittel) von der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen vor.

Aufgrund der Förderzusage muss die Fertigstellung der Ladestationen bis zum 31.12.2022 erfolgen. Eine genaue Standortbegehung nimmt der Auftragnehmer vor. Der Auftragnehmer wird mit der Lieferung, Errichtung und Einrichtung der Ladestationen beauftragt.

Der Betrieb der Ladestationen erfolgt ebenfalls durch den Auftragnehmer und wird durch einen Nutzungsvertrag geregelt. Der Anschluss muss gemäß der Netzanschlussbedingungen des Verteilnetzbetreibers erfolgen. Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt.