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Elternbeiträge Kindertageseinrichtung und Ganztagsschule

Leistungsbeschreibung

Für die Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung und in der Ganztagsbetreuung der Schule werden Beiträge durch den Träger/die Trägerin des Angebotes erhoben.

An wen muss ich mich wenden?

An den jeweiligen Träger/die jeweilige Trägerin des Betreuungsangebotes. In der Kindertageseinrichtung und in der Schule erhalten Sie die Kontaktdaten.

Welche Gebühren fallen an?

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt. Genaue Auskünfte erhalten Sie beim Träger/bei der Trägerin des Angebotes.

Rechtsgrundlage

  • Kindertagesstättengesetz
  • Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G8) - Richtlinie Ganztag und Betreuung

Zuständig

Amt Hohe Elbgeest »
Telefon: 04104 / 990-0
Kontaktformular

Kontakt

Frau Ruß »
Telefon: 04104 / 990-541
Kontaktformular

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sowie das Amt für Jugend, Bildung und Kultur sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

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